Acht Fragen für das Erstgespräch, wenn man sonst nur nickt

Klemmbrett mit einem beschriebenen Blatt und einem Kugelschreiber auf einem Stuhl

Fünfzig Minuten sind vorbei, die Tür fällt zu, und auf dem Weg zum Auto fällt der Satz ein, den man hätte sagen wollen. Im Termin selbst wurde genickt. Nicht aus Zustimmung, sondern weil das Gegenüber Fachbegriffe verwendet hat, weil der Platz auf der Warteliste kostbar erschien und weil Fragen zu stellen sich nach Misstrauen anfühlte.

Das ist der Normalfall und kein Versäumnis. Wer nach Wochen des Suchens endlich sitzt, ist erleichtert und selten in der Verfassung, eine Auswahl zu treffen. Genau das aber ist der Zweck der ersten Termine: Sie dienen der gegenseitigen Prüfung, und zwar in beide Richtungen.

Die folgenden acht Fragen sind so formuliert, dass sie sich vorlesen lassen. Zu jeder steht, worauf die Antwort hinausläuft, wenn sie trägt, und woran sich erkennen lässt, dass sie ausweicht. Nicht jede Frage passt in jedes Gespräch; vier gestellte Fragen sind mehr wert als acht mitgebrachte.

  • Wofür die Liste gedacht ist: die ersten Termine, bevor ein Antrag gestellt wird
  • Umfang: acht Fragen, davon drei mit Vorrang
  • Zeitbedarf im Gespräch: etwa fünf Minuten, meist am Ende
  • Mitbringen: ein Zettel mit den Fragen, das ist ausdrücklich erlaubt
  • Prüfstein: Verständlichkeit der Antwort, nicht ihre Länge
  • Kein Prüfstein: Sympathie in den ersten zehn Minuten
  • Grenze: bei akuter Zuspitzung zählt Erreichbarkeit mehr als Passung

Warum im Erstgespräch so oft nur genickt wird

Drei Gründe kommen zusammen. Der erste ist das Gefälle: Auf der einen Seite sitzt jemand mit Fachwissen und Zulassung, auf der anderen jemand, der Hilfe sucht. Fragen zu stellen wirkt in dieser Lage wie eine Prüfung, die einem nicht zusteht.

Der zweite Grund ist die Knappheit. Wer monatelang telefoniert hat, will den Platz nicht gefährden. Diese Sorge ist verständlich und in der Sache unbegründet: Rückfragen zum Vorgehen sind fachlich üblich, und niemand vergibt einen Platz deshalb anders.

Der dritte Grund ist die Verfassung im Termin selbst. Wer belastet ist, hat weniger Kapazität für Nebenaufgaben, und das Formulieren einer Frage ist eine Nebenaufgabe. Deshalb gehört die Liste auf Papier und nicht ins Gedächtnis.

Fragen Erstgespräch Therapie: die Liste im Überblick

  1. Mit welchem Verfahren arbeiten Sie, und warum bei meinem Anliegen?
  2. Wie viel Erfahrung haben Sie mit genau diesem Thema?
  3. Woran würden wir beide merken, dass sich etwas bewegt?
  4. Wer legt die Ziele fest, und wird das aufgeschrieben?
  5. Was mache ich, wenn es mir zwischen zwei Terminen schlecht geht?
  6. Wie oft, wie lange, und was passiert bei einem Ausfall?
  7. Was passiert mit dem, was ich hier erzähle?
  8. Und wenn wir beide merken, dass es nicht passt?

Vorrang haben die Fragen drei, fünf und acht. Sie betreffen die Punkte, an denen Behandlungen am häufigsten stillstehen: fehlende Kriterien für Fortschritt, ungeklärte Zuständigkeit in Zuspitzungen und ein Abbruch ohne Aussprache.

Wann im Gespräch die Fragen hingehören

Der günstigste Zeitpunkt liegt am Ende, wenn das eigene Anliegen geschildert ist. Ein Satz zu Beginn hilft trotzdem: Ich habe mir ein paar Fragen aufgeschrieben, ist es in Ordnung, wenn ich die am Schluss stelle? Damit ist Zeit reserviert, und das Gegenüber weiß, was kommt.

In den ersten Terminen ist ohnehin Raum dafür vorgesehen. Sie dienen der Klärung, ob eine Behandlung angezeigt ist und welche, und diese Klärung schließt die Frage nach der Passung ein. Wer wissen will, wie diese Termine im deutschen System eingeordnet sind, findet eine Übersicht bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

Verteilen Sie die Fragen ruhig auf zwei Termine. Acht Fragen am Stück machen aus einem Gespräch ein Bewerbungsverfahren, und die Antworten werden dann kürzer, als sie sein müssten.

Verfahren: Womit arbeiten Sie, und warum bei mir?

Die Frage zielt nicht auf das Etikett, sondern auf die Begründung. Interessant ist der zweite Teil: Warum passt dieses Vorgehen zu dem, was Sie geschildert haben, und was wäre die Alternative gewesen?

Eine Antwort, die trägt, benennt das Verfahren, beschreibt in zwei Sätzen, wie eine Sitzung typischerweise abläuft, und stellt einen Bezug zu Ihrem Anliegen her. Häufig kommt dabei auch eine Einschränkung vor, etwa dass ein anderes Vorgehen bei einem bestimmten Beschwerdebild näher läge.

Stutzig machen sollte eine Antwort, die ausschließlich mit der Person arbeitet statt mit dem Verfahren, oder die jedes Anliegen für gleich gut geeignet erklärt. Ebenso wenig hilfreich ist eine Aufzählung von Zusatzausbildungen ohne Bezug zu Ihrer Frage. Eines der neueren Vorgehen stellt unser Beitrag zur Akzeptanz- und Commitmenttherapie vor.

Erfahrung: Wie oft hatten Sie das schon?

Gemeint ist nicht die Berufserfahrung in Jahren, sondern die Erfahrung mit Ihrem konkreten Anliegen. Zwanzig Jahre Praxis sagen wenig, wenn ein bestimmtes Thema darin selten vorkam.

Eine tragfähige Antwort ist häufig differenziert: viel Erfahrung mit dem einen Teil, weniger mit dem anderen, gegebenenfalls der Hinweis auf eine Kollegin mit Schwerpunkt. Ein offenes Eingeständnis begrenzter Erfahrung ist ein gutes Zeichen, kein schlechtes.

Ungünstig ist der pauschale Zuspruch, damit habe man ständig zu tun, ohne jede weitere Angabe. Bei speziellen Themen, etwa nach schweren Belastungen oder bei Zwängen, lohnt zusätzlich die Frage nach einer entsprechenden Fortbildung.

Wirkung: Woran merken wir, dass sich etwas bewegt?

Diese Frage ist die wichtigste der acht, weil sie den Maßstab festlegt, an dem später alles hängt. Ohne Kriterium bleibt die Beurteilung des Verlaufs eine Stimmungsfrage, und Stimmungen schwanken ohnehin.

Eine gute Antwort nennt beobachtbare Anzeichen und einen ungefähren Zeitraum: dass Sie morgens früher aufstehen, dass ein bestimmter Ort wieder aufgesucht wird, dass ein Streit anders ausgeht als zuvor. Häufig gehört dazu ein kurzer Fragebogen, der in Abständen wiederholt wird.

Ausweichend ist eine Antwort, die auf das Gefühl verweist, das sich mit der Zeit einstellen werde. Ebenso ausweichend ist die Auskunft, dass sich Fortschritt nicht messen lasse. Er lässt sich nicht vollständig messen, aber er lässt sich beschreiben, und darum geht es.

Hängen Sie eine zweite Frage an: Wann schauen wir gemeinsam darauf? Ein verabredeter Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, etwa nach der zehnten Sitzung, macht aus dem Kriterium einen Termin. Ohne Termin bleibt auch das beste Kriterium unbenutzt, und der Verlauf wird erst dann besprochen, wenn schon Unzufriedenheit im Raum steht.

Ziele: Wer legt sie fest, und wird das aufgeschrieben?

In den ersten Terminen entsteht eine Vorstellung davon, woran gearbeitet wird. Die Frage klärt, wie diese Vorstellung zustande kommt und ob sie schriftlich festgehalten wird.

Eine Antwort, die trägt, beschreibt ein gemeinsames Vorgehen: Sie schildern, was sich ändern soll, die Fachperson übersetzt das in behandelbare Anteile, und beides wird abgeglichen. Zwei bis drei Ziele sind üblich, mehr sind selten handhabbar.

Fragen Sie nach, ob Sie die Ziele in der eigenen Formulierung wiederfinden. Ein Ziel, das ausschließlich in Fachsprache formuliert ist, lässt sich zwischen den Sitzungen nicht überprüfen. Wie sich das eigene Anliegen dabei vertreten lässt, berührt unser Beitrag zur Bedeutung von Respekt für die eigene Psyche.

Krisen: Was mache ich zwischen zwei Terminen?

Mobiltelefon liegt mit dunklem Bildschirm auf einer schlichten Tischplatte am Fenster
3dh3m / BY-SA 3.0

Diese Frage wird am seltensten gestellt und ist im Ernstfall die praktisch wichtigste. Zwischen zwei Sitzungen liegt eine Woche, manchmal mehr, und in dieser Zeit muss klar sein, wer wofür zuständig ist.

Eine brauchbare Antwort ist konkret: ob es eine Sprechzeit für kurze Rückfragen gibt, wie schnell auf eine Nachricht geantwortet wird, und welche Stellen außerhalb der Praxis zuständig sind. Dazu gehören der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Rettungsleitstelle unter 112 bei akuter Gefahr, die Ambulanz einer psychiatrischen Klinik und die kostenfreie Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.

Ungünstig ist eine Antwort, die uneingeschränkte Erreichbarkeit verspricht. Sie ist im Praxisalltag nicht einzuhalten, und ein Versprechen, das im Ernstfall nicht trägt, ist schlechter als eine klare Grenze mit benannten Alternativen. Für die Zeit dazwischen kann auch eine Gruppe entlasten, wie unser Text zu Selbsthilfegruppen beschreibt.

Rahmen: Frequenz, Dauer und der Ausfall

Hierhin gehören die nüchternen Punkte: wie oft Sitzungen stattfinden, wie lange sie dauern, ob es feste Termine gibt und wie mit Urlaubszeiten umgegangen wird. Diese Angaben entscheiden darüber, ob eine Behandlung neben Arbeit und Betreuungspflichten überhaupt durchzuhalten ist.

Zum Rahmen gehört auch das Ausfallhonorar. Es beruht auf einer Vereinbarung zwischen Praxis und Patient und wird nicht von der Krankenkasse getragen. Verbreitet sind Fristen von ein bis zwei Werktagen; lassen Sie sich Frist und Betrag nennen, bevor Sie unterschreiben.

Fragen Sie außerdem, was bei Krankheit gilt und ob eine Warteliste für kurzfristig frei werdende Termine geführt wird. Das klingt nach Verwaltung und erspart im Verlauf mehr Ärger als die meisten inhaltlichen Fragen.

Ein Punkt wird dabei fast immer übersehen: die Uhrzeit. Termine am späten Vormittag sind für Berufstätige über Monate schwerer zu halten als ein fester Abendtermin, und ein wöchentlich wechselnder Slot führt erfahrungsgemäß zu mehr Ausfällen als ein unbequemer, aber gleichbleibender. Klären Sie deshalb schon im ersten Gespräch, ob ein fester Platz möglich ist.

Vertraulichkeit: Was passiert mit dem, was ich sage?

Die Schweigepflicht ist die Grundlage, und sie ist umfassend. Die Frage zielt trotzdem auf Genaueres: Was steht in der Akte, wie lange wird sie aufbewahrt, was geht an die Krankenkasse, und was gilt gegenüber Angehörigen, Arbeitgeber oder Versicherungen?

Eine gute Antwort unterscheidet sauber zwischen dem, was für die Abrechnung nötig ist, und dem Inhalt der Sitzungen. Sie benennt außerdem die wenigen Ausnahmen von der Schweigepflicht, ohne sie zu dramatisieren, und erklärt, wann eine Entbindung schriftlich eingeholt wird.

Fragen Sie nach, wenn eine Antwort pauschal ausfällt. Wer wissen will, wie sich Aufzeichnungen später auswirken, etwa bei einer Verbeamtung oder bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, spricht das besser vor Beginn an als nach zwei Jahren.

Passung: Und wenn es nicht passt?

Die letzte Frage klingt unhöflich und ist die entlastendste von allen. Sie klärt, dass ein Wechsel vorgesehen ist, und nimmt die Sorge, sich für Jahre zu binden.

Eine Antwort, die trägt, beschreibt das als normalen Vorgang: Die ersten Sitzungen dienen der Prüfung, ein Wechsel danach ist möglich, und die Fachperson bietet an, das anzusprechen, wenn ihr selbst Zweifel kommen. Manche schlagen einen festen Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz vor.

Bedenklich ist eine Antwort, die einen Abbruch als Rückfall oder als Widerstand deutet. Unstimmigkeiten gehören zur Behandlung und werden bearbeitet; ein Wechsel bleibt aber Ihre Entscheidung und braucht keine Rechtfertigung.

Gute und schlechte Antworten nebeneinander

Geschlossene Holztür eines Praxisraums mit schmalem Türschild in einem hellen Flur
Gastro-en / BY-SA 3.0
Frage Antwort, die trägt Antwort, die stutzig macht
Verfahren Ablauf einer Sitzung in zwei Sätzen, Bezug zum Anliegen alles sei gleich gut geeignet
Erfahrung differenziert, mit Hinweis auf Grenzen damit habe man ständig zu tun
Wirkung beobachtbare Anzeichen und ungefährer Zeitraum das spüre man mit der Zeit
Ziele gemeinsam formuliert und schriftlich festgehalten Ziele ergäben sich von selbst
Krisen Sprechzeit, Reaktionszeit, benannte Anlaufstellen jederzeitige Erreichbarkeit
Rahmen Frequenz, Frist und Betrag klar benannt das kläre sich später
Vertraulichkeit Trennung von Abrechnung und Inhalt Verweis auf die Schweigepflicht, sonst nichts
Passung Wechsel als vorgesehener Vorgang Abbruch als Widerstand gedeutet

Die rechte Spalte ist kein Ausschlusskriterium. Sie markiert Stellen, an denen sich Nachfragen lohnt, und manchmal fällt die zweite Antwort deutlich besser aus als die erste.

Drei Fragen, die weniger bringen, als man denkt

Wie lange wird die Therapie dauern? Diese Frage lässt sich zu Beginn seriös nicht beantworten. Die Rahmen sind durch Kontingente vorgegeben, der tatsächliche Verlauf hängt vom Anliegen ab. Eine präzise Zahl an dieser Stelle ist eher ein Warnzeichen als eine Auskunft.

Haben Sie das selbst erlebt? Eigene Betroffenheit ist kein Qualitätsmerkmal, und die Antwort sagt nichts über die fachliche Eignung. Die Frage nach der Erfahrung mit dem Anliegen erbringt dasselbe, ohne in den privaten Bereich zu greifen.

Können Sie mir garantieren, dass es hilft? Eine Zusage darf niemand geben. Sinnvoller ist die Frage danach, was geschieht, wenn sich nach einer bestimmten Zahl von Sitzungen nichts bewegt hat, und diese Frage wird erstaunlich selten gestellt.

Wenn Sie im Termin nichts fragen konnten

Das passiert regelmäßig und ist kein Grund, die Liste zu verwerfen. Schreiben Sie die Fragen direkt nach dem Termin auf, solange die Eindrücke frisch sind, und beginnen Sie das nächste Gespräch damit. Zwei Sätze genügen: Ich habe im letzten Mal nicht alles gefragt, was mir wichtig war.

Sinnvoll ist außerdem eine kurze Notiz nach jedem der ersten Termine: Was habe ich verstanden, was nicht, und was hat sich unangenehm angefühlt? Nach drei Terminen ergibt sich daraus ein Bild, das belastbarer ist als der Eindruck eines einzelnen Nachmittags.

Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung und keine Behandlung. Wenn sich Ihr Zustand zuspitzt und Sie an Selbstverletzung oder daran denken, sich das Leben zu nehmen, warten Sie nicht auf den nächsten Termin: Wählen Sie die 112, wenden Sie sich an die Ambulanz einer psychiatrischen Klinik oder rufen Sie die Telefonseelsorge an. In dieser Lage zählt Erreichbarkeit mehr als die Frage nach der besten Passung.

Häufige Fragen

Darf ich einen Zettel mit Fragen mitbringen?

Ja, und es ist üblicher, als viele annehmen. Ein Zettel zeigt, dass Sie sich vorbereitet haben, und er entlastet in einer Situation, in der das Gedächtnis erfahrungsgemäß schlecht arbeitet. Kündigen Sie ihn am Anfang kurz an, dann bleibt Zeit dafür.

Riskiere ich meinen Platz, wenn ich kritisch nachfrage?

Nein. Rückfragen zu Vorgehen, Zielen und Rahmen sind fachlich vorgesehen und gehören zur Klärung in den ersten Terminen. Reagiert jemand darauf gekränkt, ist das bereits eine Antwort auf die achte Frage.

Kann ich nach den ersten Terminen noch wechseln?

Ja. Die ersten Sitzungen dienen ausdrücklich der gegenseitigen Prüfung, und ein Wechsel danach ist vorgesehen. Sinnvoll ist, den Wechsel anzusprechen statt ihn durch Absagen einzuleiten, weil sich dabei manchmal klären lässt, woran es tatsächlich lag.

Was tue ich, wenn ich die Antworten fachlich nicht beurteilen kann?

Beurteilen Sie nicht den Inhalt, sondern die Verständlichkeit. Eine Fachperson, die ihr Vorgehen in Alltagssprache erklären kann, hat es durchdrungen. Wenn Sie nach der Antwort weniger verstehen als vorher, fragen Sie genau das nach.

Sollte ich mehrere Praxen vergleichen, bevor ich mich entscheide?

Wo es die Versorgungslage hergibt, sind zwei Erstkontakte aufschlussreicher als einer, weil sich Unterschiede erst im Vergleich zeigen. Wo Plätze knapp sind, ist das keine realistische Vorgabe. Dann gilt die umgekehrte Reihenfolge: erst beginnen, dann in den ersten Sitzungen prüfen, denn dafür sind sie da.

Gelten die Fragen auch für eine Behandlung, die ich selbst bezahle?

Sie gelten dann noch stärker, besonders die Fragen zu Rahmen, Zielen und Wirkung. Außerhalb der Kassenversorgung ist die Vielfalt an Angeboten größer, die Prüfung von Qualifikationen aufwendiger, und ein schriftlicher Kostenplan vor Beginn ist die Mindestanforderung.